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DPSG Freiburg - mir im Süden

05
Mar

Zuschuss-Titel "Jugendgruppenleiterlehrgänge"

Dieser Zuschuss wird für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuerinnen und Betreuer bei Jugenderholungsmaßnahmen gewährt.

Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Betreuerin/ Betreuer bis zu EUR 8,70.



Antrag
:                                 entfällt
Verwendungsnachweis:   V4, V4.1, Teilnehmerliste L1
Abgabefrist:                        spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Freizeit  

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind:

  • die Maßnahme muss mindestens 5 Tage dauern, wobei die Zuwendung höchstens für 21 Tage gewährt wird . Bei Skifreizeiten ist die Einsatzdauer auf 14 Tage begrenzt und die Betreuungsperson muss eine entsprechende Lizenz nachweisen.
  • mindestens 5 Teilnehmerinnen /Teilnehmer aus Baden-Württemberg
  • Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 6 bis 18 Jahren
  • die Betreuungspersonen sollen volljährig sein. Betreuungspersonen ab 16 Jahren dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Leiterin oder der Leiter der Maßnahme volljährig ist.
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schutzlogo170.jpgDie DPSG bietet Kindern und Jugendlichen Räume, in denen sie sich entfalten können. Deshalb gehen wir entschieden gegen Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch vor.

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