Dieser Zuschuss wird für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuerinnen und Betreuer bei Jugenderholungsmaßnahmen gewährt.
Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Betreuerin/ Betreuer bis zu EUR 8,70.
Antrag: entfällt
Verwendungsnachweis: V4, V4.1, Teilnehmerliste L1
Abgabefrist: spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Freizeit
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind:
- die Maßnahme muss mindestens 5 Tage dauern, wobei die Zuwendung höchstens für 21 Tage gewährt wird . Bei Skifreizeiten ist die Einsatzdauer auf 14 Tage begrenzt und die Betreuungsperson muss eine entsprechende Lizenz nachweisen.
- mindestens 5 Teilnehmerinnen /Teilnehmer aus Baden-Württemberg
- Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 6 bis 18 Jahren
- die Betreuungspersonen sollen volljährig sein. Betreuungspersonen ab 16 Jahren dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Leiterin oder der Leiter der Maßnahme volljährig ist.
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