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DPSG Freiburg - mir im Süden

06
Apr

Zuschuss-Titel "Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung"

BildungPraktische Maßnahmen sind Gruppenaktivitäten, die sich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden und keinen Seminarcharakter haben.
Zuschüsse können gewährt werden für Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung in den Bereichen:

 

 

- politische Jugendbildung               
- soziale Jugendbildung                       
- sportliche Jugendbildung
- kulturelle Jugendbildung
- ökologische Jugendbildung
- technologische Jugendbildung
- Mädchenbildungsarbeit, Jungenbildungsarbeit
- Gesellschaftliche Eingliederung junger Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie
   junger Flüchtlinge
- Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen
  der Jugend
- Gedenkstättenfahrten

Abgabefrist für Antrag:      10. Januar
Antrag:                                   Antragsformular der jeweiligen Maßnahme
Verwendungsnachweis:   VN der jeweiligen Maßnahme,  Teilnehmerliste L2, 
                                                 Programmablauf, Kostenaufstellung
Abgabefrist für Verwendungsnachweis: spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung:

  • Die Informationen hierzu findest Du in den Richtlinien des Landesjugendplans auf der website www.jugendarbeitsnetz.de unter der Rubrik:
    Geld/ Landesjugendplan B-W/ Arbeitshilfe zum LJP   und
    Geld/ Landesjugendplan B-W/ Richtlinien zum LJP
    Die Arbeitshilfe und die Richtlinien stehen hier als Download zur Verfügung.

 Nicht zuschussfähig sind: 

  • Maßnahmen, die überwiegend Freizeitcharakter haben, Gagen im Rahmenprogramm z.B. für Musikgruppen, laufende Verwaltungskosten, Betreuungskosten bei Maßnahmen, pauschale Aufwandsentschädigungen, etc.. Näheres findet sich ebenfalls in der Arbeitshilfe und den Richtlinien des Landesjugendplans (dito).

 Also los gehts ...

  1. passenden Antrag ausdrucken und ausfüllen und bis 10. Januar an den RdP/ Ulrich Lauk (siehe unten) senden!
  2. Teilnehmerliste L2 ausdrucken. 
  3. Alle Teilnehmer auf der L2-Liste eintragen lassen
  4. Ein detailliertes Programm schreiben und eine Kostenaufstellung.
  5. Den passenden Verwendungsnachweis ausfüllen und ausdrucken (1x für Euch, 2x für den RdP)
  6. Die vollständig ausgefüllten Verwendungsnachweise (2x) zusammen mit der Teilnehmerliste (Original), Kostenaufstellung und dem Programm (1x) an den
    RdP/ Manfred Bauer, Pforzheimer Str. 49, 75417 Mühlacker
    senden!

Allgemeine Informationen vom RdP zu Zuschüssen: merkblatt_zuschuesse_rdp.pdf

Formulare, sowie weitere Informationen und Broschüren des Landesjugendrings über die verschiedenen Förderprogramme, erhälst Du unter: www.jugendarbeitsnetz.de

Wenn Du noch Fragen hast, so kannst Du Dich jederzeit gerne an mich wenden: Marianne Schönecker

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