EUR 9,20.
Über diesen Zuschuss könnt ihr fachspezifische Mitarbeiterinnen-/ Mitarbeiter-Ausbildungen (mit Lehrcharakter) zu den oben genannten Themenbereichen bezuschussen lassen. Nachfolgend nur einige Beispiele:
-sportlich (wenn die TN den Sport erst erlernen = Lehrcharakter!): Kanufahrten, Sportklettern, Skifahren,
-kulturell:Medienarbeitsgemeinschaft zur Archivierung von Bildern
-ökologisch: Bau von Feuchtbiotopen oder Nesthilfen
-technologisch: Umbau eines Bauwagens zum Theaterwagen, Computerschulungen, die keinen berufsqualifizierenden Charakter haben,
-geschlechtsspezifisch: Seminare zur Mädchen- bzw. Jungenbildung
Übrigens trägt jede abgerechnete Veranstaltung dazu bei, dass die Bildungsreferenten der Verbände des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in Baden-Württemberg erhalten bleiben. Das Land bemisst die Anzahl der geförderten Stellen anhand der Teilnehmertage bei den Jugendgruppenleiterlehrgängen und Seminaren. Dies ist auch ein Kriterium für die finanzielle Unterstützung der Verbände durch das Erzbistum Freiburg.
Antrag: entfällt
Verwendungsnachweis: V6, Teilnehmerliste L2, detailliertes Programm
Abgabefrist: spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Seminars
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind:
- Lehrgänge werden bis zu einer Dauer von 10 Tagen gefördert
- mindestens 5 Teilnehmerinnen /Teilnehmer aus Baden-Württemberg
- Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:14 bis einschl. 26 Jahre
bei geschlechtsspezifischen Seminaren: 12 bis einschl. 26 Jahre
Die Leitungspersonen sind von der Altersobergrenze ausgenommen und müssen deshalb auf der TN-Liste mit einem "L" markiert werden.Bis zu 20% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen von der Altersobergrenze abweichen. Diese Personen müssen ebenfalls auf der TN-Liste gekennzeichnet werden. - Der volle Tagessatz wird bei mindestens 5-stündigem Programm, der halbe Tagessatz bei mindestens 2 1/2-stündigem Programm gewährt.
- Halbe Tage können nur abgerechnet werden, wenn ein voller Tag vorausgeht oder nachfolgt oder mindestens drei halbe Tage innerhalb von 4 Wochen eine zusammenhängende thematische Einheit bilden.
- Die Lehrgänge sollen grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden. Findet ein Lehrgang ausnahmsweise im Ausland statt, muss dem Verwendungsnachweis die Ausschreibung beigelegt werden.
- Eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten ist vom Träger zu erbringen.
Nicht zuschussfähig sind:
- Lehr- und Leitungspersonen, die in der Bildungseinrichtung, in welcher der Lehrgang stattfindet, ihren ständigen Dienstsitz haben.
- Religiöse Themen. Maßnahmen mit religiösen Elementen können jedoch über den Kirchlichen Jugendplan abgerechnet werden! Nähere Infos unter www. kja-freiburg.de /Service/ Zuschüsse
Also los gehts...
- Teilnehmerliste L2 ausdrucken.
- Alle Teilnehmer auf der L2-Liste eintragen lassen
- Ein detailliertes Programm mit Zeitangaben schreiben.
- Den Verwendungsnachweis V6 ausfüllen und ausdrucken (1x für Euch, 2x für den RdP)
- Die vollständig ausgefüllten Verwendungsnachweise (2x) zusammen mit der Teilnehmerliste (Original) und dem Programm (1x) an den RdP/ Ulrich Lauk, Bosslerstr. 76/1, 73265 Dettingen senden!
Allgemeine Informationen vom RdP zu Zuschüssen: merkblatt_zuschuesse_rdp.pdf
Formulare, sowie weitere Informationen und Broschüren des Landesjugendrings über die verschiedenen Förderprogramme, erhälst Du unter: www.jugendarbeitsnetz.de
Wenn Du noch Fragen hast, so kannst Du Dich jederzeit gerne an mich wenden: Marianne Schönecker
| < Zurück | Weiter > |
|---|



