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DPSG Freiburg - mir im Süden

05
Mar

Zuschuss-Titel "Jugendgruppenleiterlehrgänge"

BildungDieser Zuschuss wird für Lehrgänge gewährt, die der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern oder sonstigen Leitungskräften  der Jugendarbeit dienen (z.B. Leiterrundenwochenenden).

Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer 
EUR 9,20.  

 

 

 

Über diesen Zuschuss könnt ihr eure Leiterrundenwochenenden mit Bildungscharakter bezuschussen lassen und so die Stammeskasse und die Eigenbeteiligung der Leiter schonen.
Übrigens trägt jede abgerechnete Veranstaltung dazu bei, dass die Bildungsreferenten der Verbände des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) in Baden-Württemberg erhalten bleiben. Das Land bemisst die Anzahl der geförderten Stellen anhand der Teilnehmertage bei den Jugendgruppenleiterlehrgängen und Seminaren. Dies ist auch ein Kriterium für die finanzielle Unterstützung der Verbände durch das Erzbistum Freiburg.

 

Antrag:                                 entfällt
Verwendungsnachweis:  V6,  Teilnehmerliste L2, detailliertes Programm
Abgabefrist:                        spätestens 4 Wochen nach Beendigung

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind:

  • Lehrgänge werden bis zu einer Dauer von 10 Tagen gefördert
  • mindestens 5 Teilnehmerinnen /Teilnehmer aus Baden-Württemberg
  • Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mindestens 14 Jahre
  • Der volle Tagessatz wird bei mindestens 5-stündigem Programm, der halbe Tagessatz bei mindestens 2 1/2-stündigem Programm gewährt.
  • Halbe Tage können nur abgerechnet werden, wenn ein voller Tag vorausgeht oder nachfolgt oder mindestens drei halbe Tage innerhalb von 4 Wochen eine zusammenhängende thematische Einheit bilden.
  • Die Lehrgänge sollen grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden
  • Eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten ist vom Träger zu erbringen.

 Nicht zuschussfähig sind:

  • sportfachliche, religiöse, arbeitsrechtliche oder berufsspezifische Themen sowie Sitzungen von Verbands- und Jugendgremien. Tipp: Religiöse Themen / Maßnahmen mit religiösen Elementen über den Kirchlichen Jugendplan  abrechnen! Infos unter www. kja-freiburg,de /Service/ Zuschüsse
  • Lehr- und Leitungspersonen, die in der Bildungseinrichtung, in welcher der Lehrgang stattfindet, ihren ständigen Dienstsitz haben.

 

 Also los gehts...

  1. Teilnehmerliste L2 ausdrucken. 
  2. Alle Teilnehmer auf der L2-Liste eintragen lassen
  3. Ein Programm schreiben. Dieses sollte in tabellarischer Form sein und folgende Angaben enthalten: 
    Beispiel:
    Tag Uhrzeit (Anfang und Ende) Dauer Thema der einzelnen Arbeitseinheiten
     16.10.2009  16:30 - 18:00 Uhr  1,5 h  Kleingruppen zum Thema ....
       18:00 - 19:00  Uhr  1,0 h  Vorstellung der Ergebnisse ...
       etc.  ..  ...
  4. Beachte: Gottesdienste, Andachten, Wahlen, gemütliche Abende u.ä. zählen nicht als Lehrgangsprogramm!
  5. Den Verwendungsnachweis V6 ausfüllen und ausdrucken (1x für Euch, 2x für den RdP)
  6. Die vollständig ausgefüllten Verwendungsnachweise (2x) zusammen mit der Teilnehmerliste (Original) und dem Programm (1x) an den RdP/ Ulrich Lauk, Bosslerstr. 76/1, 73265 Dettingen senden!

Allgemeine Informationen vom RdP zu Zuschüssen: merkblatt_zuschuesse_rdp.pdf

Formulare, sowie weitere Informationen und Broschüren des Landesjugendrings über die verschiedenen Förderprogramme, erhälst Du unter: www.jugendarbeitsnetz.de

Wenn Du noch Fragen hast, so kannst Du Dich jederzeit gerne an mich wenden:
Marianne Schönecker, DPSG-Diözesanbüro, Okenstr. 15, 79108 Freiburg
Fon: 0761/5144-176           Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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