Die Zuschüsse werden für Aktionen im Jugendbereich gewährt und stehen euch zu. Bitte nutzt Sie! Gerade in Zeiten von immer größeren Einsparungen im Bereich öffentlicher Gelder, sollten diese Mittel im Hinblick auf Bestandserhaltung abgerufen werden. So wird die Notwendigkeit der Mittel zur Finanzierung von Jugend- und Erholungsmaßnahmen aufgezeigt. Außerdem wird die Stammeskasse hierduch wieder für neue Aktionen und Unternehmungen gefüllt.
Bei einigen Zuschüssen muss im Vorfeld ein Antrag gestellt werden. Diese sind mit einem Sternchen* markiert.
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Zuschussgeber |
Titel |
Infos/ Vordrucke für Anträge und Verwendungsnachweise |
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Bundesjugendplan |
-Internationale Begegnungen
-Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)* -Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)* |
www. dpsg.de und |
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Landesjugendplan |
- Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen - Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten - Jugenderholungsmaßnahmen mit Behinderten * - Studienfahrt zur politischen Bildung * - Gedenkstättenfahrten * - Großzelte und Zeltmaterial - Jugendgruppenleiterlehrgänge (hierzu zählen z.B. Leiterundenwochenenden) - Jugendpflegerische Seminare - Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung * - Bildungsmaßnahmen zur Drogenprävention* |
Diese Zuschüsse sind über den RdP abzurechnen. Nähere Infos hierzu findest Du auf dem Merkblatt des RdP (siehe unten). |
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Kreis- und Stadtjugendring |
- Freizeiten/ Erholungsmaßnahmen - Gruppenleiterkurse - Material |
Im Kreis- und Stadtjugendringbüro,(für den Kreis Breisgau-Hochschwarzwald unter dem Link: http://www.kjr-bhs.de/) und im Dekanatsjugendbüro |
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Kirchlicher Jugendplan |
- Geschlossene Maßnahmen in Deutschland - Geschlossene Maßnahmen im Ausland * - Freizeit/ Maßnahmen mit religiösen Elementen -Sonstige Maßnahmen auf Dekanatsebene |
Servicestelle Zuschüsse im Erzb. Seelsorgeamt Freiburg www.kja-freiburg.de unter Service/ Zuschüsse |
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Jugendstiftung Baden-Württemberg |
bezuschusst Projekte in der Jugendarbeit, die durch andere Töpfe nicht gefördert werden und die „etwas Neues“ versuchen. |
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Abgabefristen für Anträge beim Bundesjugendplan
* Anträge auf Förderung der internationalen Maßnahmen werden beim dpsg-Bundesamt oder beim Jugendhaus Düsseldorf gestellt, die auch Beratung und Informationen zur Antragstellung und Abrechnung bieten. Daher bitte die Fristen auf der jeweiligen Hompage nachlesen oder telefonisch erfragen.
Abgabefristen für Anträge beim Landesjugendplan/ Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) * Studienfahrten zur politischen Bildung, Gedenkstättenfahrten, Praktische Maßnahmen, Bildungsmaßnahmen zur Drogenprävention: bis spätestens 10. Januar
*Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmern: bis spätestens 10. Februar
Der Verwendungsnachweis muss spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim RdP eingehen, außer bei Jugendmaßnahmen mit Behinderten und bei Zeltmaterial/ Zeltreparaturen. Zeltmaterial/ Zeltreparaturen müssen bis spätestens 1. November abgerechnet werden.
Bei Nichteinhaltung der Abgaberisten besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschuss. Wenn jedoch am Jahresende noch Gelder vorhanden sind, wird trotz verspätetem Eingang ausbezahlt. Daher grundsätzlich alle Maßnahmen abrechnen.
Abgabefristen für Anträge beim Kreis- und Stadtjugendring
Informationen bitte direkt im Kreis-/ Stadtjugendringbüro oder im Dekanatsjugendbüro erfragen, da Kriterien und Fristen, falls überhaupt vorgegeben, von Kreis zu Kreis bzw. Stadt zu Stadt verschieden sind.
Abgabefristenfür Anträge beim Kirchlichen Jugendplan Ein Antrag ist nur für geschlossene Maßnahmen im Ausland 8 Wochen vor Beginnzu stellen.
Der Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 12) muss bei allen Maßnahmen spätestens 6 Wochen nach Beendigung beim Kirchlichen Jugendplan eingehen.
Allgemeine Informationen vom RdP zu Zuschüssen: merkblatt_zuschuesse_rdp.pdf
Formulare, sowie weitere Informationen und Broschüren des Landesjugendrings über die verschiedenen Förderprogramme, erhälst Du unter: http://www.jugendarbeitsnetz.de/
Wenn Du noch Fragen hast, so kannst Du Dich jederzeit gerne an mich wenden:
Marianne Schönecker, DPSG-Diözesanbüro, Okenstr. 15, 79108 Freiburg
Fon: 0761/5144-176 Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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