Die staatliche Zuwendung beträgt pro Betreuerin/ Betreuer und Tag bis zu EUR 8,70.
Antrag: entfällt
Verwendungsnachweis: V4, V4.1, Teilnehmerliste L1
Abgabefrist: spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Freizeit
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind:
- die Maßnahme muss mindestens 5 Tage dauern, wobei die Zuwendung höchstens für 21 Tage gewährt wird . Bei Skifreizeiten ist die Einsatzdauer auf 14 Tage begrenzt und die Betreuerin/der Betreuer muss eine entsprechende Lizenz nachweisen.
- mindestens 5 Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus Baden-Württemberg
- Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 6 bis 18 Jahren
(Behindertenfreizeiten 6-26 Jahre) - die Betreuerin/der Betreuer muss volljährigsein. Betreuerin/Betreuer ab 16 Jahren dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Leiterin oder der Leiter der Maßnahme volljährig ist.
- die Betreuerin/der Betreuer darf für die angegebenen Einsatztage keinen bezahlten Sonderurlaub von ihrem/seinem Arbeitgeber gewährt bekommen haben.
Betreuerschlüssel / Teilnehmer : Betreuer
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Standlager (in Erholungsheimen oder auf Zeltplätzen)
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pro 11 TN = 1 Betreuerin/Betreuer
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| Wanderlager / Ski- und Segelfreizeiten
6:1 |
pro 6 TN = 1 Betreuerin/Betreuer
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Lager mit behinderten TN und erlebnispädagogische Angebote 3:1 |
pro 3 TN = 1 Betreuerin/Betreuer
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| Lager mit Schwerstbehinderten 1:1 | sofern die Behinderung einen erhöhten Betreuungseinsatz erforderlich macht |
| Ausnahmefall | bei gemischten Gruppen kann auch unter 17 TN je 1 weiblicher und männlicher Betreuer abgerechnet werden |
Nicht zuschussfähig sind: Betreuungspersonen, die für Ihren Einsatz Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge erhalten.
(Personen, die im Öffentl. Dienst tätig sind wie z.B. Soldaten, Erzieher, ZdL, etc.. Außer es liegt eine Bestätigung vor, dass kein bezahlter Sonderurlaub gewährt wurde. In diesem Fall auf Betreuer-Formular (V4.1) folgenden Zusatz hinzufügen: "Hiermit versichere ich, Name des Betreuers, dass ich bei obiger Freizeit keinen bezahlten Sonderurlaub erhielt. Ort, Datum, Unterschrift des Betreueres")
Also los gehts ...
- Ausdrucken der Teilnehmerliste (L1)
und der Liste der eingesetzten Betreuer (V4.1) - Auf der Freizeit die beiden Vordrucke ausfüllen lassen
- Nach Beendigung der Freizeit die Teilnehmerliste (L1) kopieren (da Du diese eventuell zur Abrechnung anderer Zuschüsse komplett benötigst) und nun alle TN, die 18 Jahre und älter sind deutlich streichen
- Verwendungsnachweis (V4) ausdrucken und komplett ausfüllen!
(Info: Wanderlager sind Jugendgruppenfahrten mit ständig wechselnden Übernachtungsorten z.B. Fahrradlager, Kanufreizeit. Liste mit den Übernachtungsorten beifügen.) - Alle Listen von der Betreuungsperson unterschreiben lassen!
- Alle 3 Formulare innerhalb von 4 Wochen nach Abschluß der Freizeit an
RdP/ Martin Heberle, Joseph-Wilhelm-Weg 55, 72379 Hechingen senden
Allgemeine Informationen vom RdP zu Zuschüssen: merkblatt_zuschuesse_rdp.pdf
Formulare, sowie weitere Informationen und Broschüren des Landesjugendrings über die verschiedenen Förderprogramme, erhälst Du unter: http://www.jugendarbeitsnetz.de/
Wenn Du noch Fragen hast, so kannst Du Dich jederzeit gerne an mich wenden:
Marianne Schönecker, DPSG-Diözesanbüro, Okenstr. 15, 79108 Freiburg
Fon: 0761/5144-176 Mail:
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