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DPSG Freiburg - mir im Süden

23
Sep

Zuschuss-Titel "Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen"

FinanzenDieser Zuschuss wird für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuerinnen und Betreuer bei Jugenderholungsmaßnahmen gewährt.

Die staatliche Zuwendung beträgt pro Betreuerin/ Betreuer und Tag bis zu EUR 8,70.



Antrag
:                                 entfällt
Verwendungsnachweis:  V4, V4.1, Teilnehmerliste L1
Abgabefrist:                        spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Freizeit  

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind:

  • die Maßnahme muss mindestens 5 Tage dauern, wobei die Zuwendung höchstens für 21 Tage gewährt wird . Bei Skifreizeiten ist die Einsatzdauer auf 14 Tage begrenzt und die Betreuerin/der Betreuer muss eine entsprechende Lizenz nachweisen.
  • mindestens 5 Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus Baden-Württemberg
  • Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 6 bis 18 Jahren
    (Behindertenfreizeiten 6-26 Jahre)
  • die Betreuerin/der Betreuer muss volljährigsein. Betreuerin/Betreuer ab 16 Jahren dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Leiterin oder der Leiter der Maßnahme volljährig ist.
  • die Betreuerin/der Betreuer darf für die angegebenen Einsatztage keinen bezahlten Sonderurlaub von ihrem/seinem Arbeitgeber gewährt bekommen haben.

                                           Betreuerschlüssel / Teilnehmer :  Betreuer

Standlager (in Erholungsheimen oder auf Zeltplätzen)       
11:1

pro 11 TN = 1 Betreuerin/Betreuer
Rest 7 TN = 1 weitere/ r Betreuer/ in
das bedeutet:
bis 17 TN = 1 Betreuerin/Betreuer
18-28 TN = 2 Betreuerin/Betreuer
29-39 TN = 3 Betreuerin/Betreuer
40-50 TN = 4 Betreuerin/Betreuer
51-61 TN = 5 Betreuerin/Betreuer

 Wanderlager / Ski- und Segelfreizeiten 
  6:1

pro   6 TN = 1 Betreuerin/Betreuer
Rest  4 TN = 1 weitere/ r Betreuer/ in
das bedeutet:
bis 9   TN = 1 Betreuerin/Betreuer 
10-15 TN = 2 Betreuerin/Betreuer 
16-21 TN = 3 Betreuerin/Betreuer 
22-27 TN = 4 Betreuerin/Betreuer 
28-33 TN = 5 Betreuerin/Betreuer

Lager mit behinderten TN  und erlebnispädagogische Angebote      3:1

pro  3 TN = 1 Betreuerin/Betreuer
 Lager mit Schwerstbehinderten      1:1 sofern die Behinderung einen erhöhten Betreuungseinsatz erforderlich macht 
 Ausnahmefall bei gemischten Gruppen kann auch unter 17 TN je 1 weiblicher und männlicher Betreuer abgerechnet werden

 Nicht zuschussfähig sind: Betreuungspersonen, die für Ihren Einsatz Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge erhalten.
(Personen, die im Öffentl. Dienst tätig sind wie z.B. Soldaten, Erzieher, ZdL, etc.. Außer es liegt eine Bestätigung vor, dass kein bezahlter Sonderurlaub gewährt wurde. In diesem Fall auf Betreuer-Formular (V4.1) folgenden Zusatz hinzufügen: "Hiermit versichere ich, Name des Betreuers, dass ich bei obiger Freizeit keinen bezahlten Sonderurlaub erhielt. Ort, Datum, Unterschrift des Betreueres")

Also los gehts ...

  1. Ausdrucken der Teilnehmerliste (L1)
    und der Liste der eingesetzten Betreuer (V4.1)
  2. Auf der Freizeit die beiden Vordrucke ausfüllen lassen 
  3. Nach Beendigung der Freizeit die Teilnehmerliste (L1) kopieren (da Du diese eventuell zur Abrechnung anderer Zuschüsse komplett benötigst) und nun alle TN, die 18 Jahre und älter sind deutlich streichen 
  4. Verwendungsnachweis (V4) ausdrucken und komplett ausfüllen!
    (Info: Wanderlager sind Jugendgruppenfahrten mit ständig wechselnden Übernachtungsorten z.B. Fahrradlager, Kanufreizeit. Liste mit den Übernachtungsorten beifügen.)
  5. Alle Listen von der Betreuungsperson unterschreiben lassen!
  6. Alle 3 Formulare innerhalb von 4 Wochen nach Abschluß der Freizeit an
    RdP/ Martin Heberle, Joseph-Wilhelm-Weg 55, 72379 Hechingen senden

Allgemeine Informationen vom RdP zu Zuschüssen: merkblatt_zuschuesse_rdp.pdf

Formulare, sowie weitere Informationen und Broschüren des Landesjugendrings über die verschiedenen Förderprogramme, erhälst Du unter: http://www.jugendarbeitsnetz.de/

Wenn Du noch Fragen hast, so kannst Du Dich jederzeit gerne an mich wenden:
Marianne Schönecker, DPSG-Diözesanbüro, Okenstr. 15, 79108 Freiburg
Fon: 0761/5144-176      Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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