Beim Zuschusstitel "Jugendgruppenleiterlehrgänge"hat sich folgende Änderung ergeben: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Davor lag das Mindesalter bei 15 Jahren. Außerdem erfolgt die Altersgrenze nicht mehr tagesgenau, sondern im Bezug auf das Veranstaltungsjahr.
Alle weiteren Informationen zur Beantragung des Zuschusses findest Du unter Infos/ Zuschüsse/ Jugendgruppenleiterlehrgänge.
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